Eine Mitarbeiterin fragt an, ob sie im Oktober vier Wochen aus Lissabon arbeiten darf. Klingt harmlos, berührt aber Sozialversicherungsrecht, Steuern, Arbeitsvertrag und Datenschutz gleichzeitig. Genau deshalb brauchen Sie eine Workation-Richtlinie: klare Regeln, die solche Anfragen aus dem Einzelfall holen und für alle Beschäftigten gleich beantworten. In diesem Leitfaden finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen, die 8 Bausteine einer sauberen Workation Policy, ein kopierbares Muster und eine Checkliste für die Einführung.
Zur Einordnung: Workation kombiniert Work (Arbeit) und Vacation (Urlaub), gemeint ist mobiles Arbeiten von einem selbst gewählten Ort im Ausland. Einen gesetzlichen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer in Deutschland nicht. Ob Ihr Unternehmen Workation grundsätzlich erlaubt, entscheiden Sie als Arbeitgeber freiwillig. Gerade deshalb lohnt sich eine klare Vereinbarung, bevor der erste Antrag auf dem Tisch liegt.
Warum Arbeitgeber eine Workation-Richtlinie brauchen
Wenn Mitarbeiter still und ungefragt im Ausland arbeiten, haftet im Zweifel der Arbeitgeber. Sobald der Arbeitsplatz außerhalb Deutschlands liegt, greifen viele vertraute Regelungen aus dem Homeoffice nicht mehr. Flexible Arbeitsmodelle sind ein Gewinn, brauchen aber rechtliche Leitplanken. Die vier größten Risikofelder einer Workation im Ausland:
| Risikofeld | Was passieren kann | Typische Absicherung |
|---|---|---|
| Sozialversicherung | Ohne A1 drohen im Zielland Bußgelder und doppelte Beitragspflicht | A1 vor jeder Workation innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz beantragen |
| Steuerrecht | Betriebsstätte im Ausland, Lohnsteuerpflicht nach der 183-Tage-Regel | Dauer begrenzen, keine Leitungs- oder Vertragsabschlusstätigkeit im Ausland |
| Arbeitsrecht | Zwingende lokale Mindeststandards können gelten, Unfallschutz am Arbeitsplatz unklar | Nur vorübergehende Aufenthalte, deutsches Recht in der Vereinbarung festhalten |
| Datenschutz | Zugriff auf personenbezogene Daten aus Drittländern verletzt die DSGVO | Länderliste, VPN-Pflicht, technische Mindeststandards |
Sozialversicherungsrecht: ohne A1 keine Workation
Arbeiten Beschäftigte vorübergehend im EU-Ausland, gilt das nach Auslegung der EU-Verordnung 883/2004 als Entsendung. Die A1-Bescheinigung ist deshalb auch bei einer kurzen Workation Pflicht. Sie belegt gegenüber dem Staat, in dem gearbeitet wird, dass Ihre Arbeitnehmer auch bei kurzer Entsendung weiterhin in Deutschland sozialversichert sind. Was das Dokument genau ist und welche Voraussetzungen gelten, erklärt unser Ratgeber zur A1-Bescheinigung.
Steuerrecht: 183 Tage und das Betriebsstätten-Risiko
Bleibt eine Person länger als 183 Tage im Kalenderjahr im Zielland, verlagert sich ihre Steuerpflicht in diesen Staat. Schon deutlich früher kann eine Betriebsstätte entstehen, etwa wenn Führungskräfte dauerhaft von dort entscheiden oder Angestellte Verträge abschließen. In diesem Fall schuldet Ihr Unternehmen im Ausland unter Umständen Körperschaftsteuer samt Registrierung, und je länger der Aufenthalt dauert, desto größer das Risiko. Wer die Dauer der Workation begrenzt und kritische Tätigkeiten untersagt, entschärft beide Probleme im Steuerrecht.
Die 8 Bausteine einer Workation-Richtlinie
Aus der Beratungspraxis und den gängigen Vorlagen haben sich acht Bausteine etabliert, die Arbeitgeber beachten sollten. Sie bilden das Gerüst für Ihre eigene Richtlinie:
- 1. Geltungsbereich und Freiwilligkeit: Wer darf mobil aus dem Ausland arbeiten, und dass kein Rechtsanspruch besteht.
- 2. Länderliste: Erlaubte Länder, in der Regel EU, EWR und die Schweiz. Drittstaaten nur nach Einzelfallprüfung.
- 3. Dauer und Kontingent: Üblich sind je nach Risikoappetit 30 bis 90 Tage pro Kalenderjahr, viele Unternehmen starten mit 30. Wer länger bleiben will, braucht eine Sonderfreigabe.
- 4. Antrags- und Genehmigungsprozess: Fristen, Zuständigkeiten und Entscheidungskriterien für jede Workation.
- 5. Arbeitszeit und Erreichbarkeit: Kernarbeitszeiten in deutscher Zeit, maximale Zeitzonenabweichung, Absprachen im Team.
- 6. Sozialversicherung und Steuern: A1-Pflicht, Meldewege, untersagte Tätigkeiten wie Vertragsabschlüsse während der Workation.
- 7. Datenschutz und IT-Sicherheit: VPN, Firmengeräte, Verbot offener Netzwerke ohne Absicherung.
- 8. Technische Ausstattung, Kosten und Versicherung: Wer stellt das Equipment für den mobilen Arbeitsplatz, wer trägt die Kosten der Workation, wie sind Unfälle abgedeckt.
Diese Bausteine sind bewusst modular. Ein Konzern mit eigener Steuerabteilung regelt Baustein 6 detaillierter als ein Startup mit zehn Angestellten, das Länder außerhalb der EU von vornherein ausschließt.
Muster: Workation-Richtlinie zum Kopieren
Die folgende Gliederung können Sie direkt übernehmen und an Ihr Unternehmen anpassen. Zu jedem Punkt finden Sie eine Formulierungshilfe.
- 1. Präambel: „Diese Richtlinie regelt das vorübergehende mobile Arbeiten aus dem Ausland (Workation) für alle Beschäftigten der [Firma]. Sie ergänzt den Arbeitsvertrag und die Regelungen zum Homeoffice.“
- 2. Freiwilligkeit: „Ein Anspruch auf Workation besteht nicht. Die Genehmigung erfolgt im Einzelfall und kann aus betrieblichen Gründen verweigert werden.“
- 3. Erlaubte Länder: „Zulässig sind Aufenthalte in Mitgliedstaaten der EU, des EWR sowie der Schweiz. Für jedes andere Land ist eine gesonderte rechtliche Prüfung durch HR erforderlich.“
- 4. Dauer: „Die Workation ist auf insgesamt [30/60/90] Arbeitstage pro Kalenderjahr begrenzt, am Stück höchstens [4/6] Wochen. Sie darf mit Urlaub kombiniert werden.“
- 5. Antrag: „Der Antrag ist mindestens [4] Wochen vor Reisebeginn über [Tool/Formular] zu stellen. Die Entscheidung erfolgt innerhalb von [10] Arbeitstagen.“
- 6. Arbeitszeit: „Es gilt die vertragliche Arbeitszeit nach deutschem Arbeitsrecht. Beschäftigte sind während der Kernarbeitszeit von [10 bis 15 Uhr MEZ] erreichbar; die Zeitverschiebung darf höchstens [3] Stunden betragen.“
- 7. Sozialversicherung: „Vor Antritt beantragt der Arbeitgeber die A1-Bescheinigung. Ohne vorliegende Bescheinigung darf die Workation nicht angetreten werden.“
- 8. Steuern: „Tätigkeiten, die eine Betriebsstätte begründen können, insbesondere Vertragsverhandlungen und Abschlüsse, sind aus dem Ausland untersagt.“
- 9. Datenschutz und IT: „Es dürfen nur Firmengeräte mit aktiver VPN-Verbindung genutzt werden. Das Arbeiten in öffentlichen Netzwerken ohne VPN ist untersagt; eine stabile Internetverbindung ist Voraussetzung.“
- 10. Arbeitsmittel und Kosten: „Reise, Unterkunft und Internet tragen die Arbeitnehmer selbst. Der Arbeitgeber stellt Laptop und Zubehör; eine Auslandskrankenversicherung ist vor Abreise nachzuweisen.“
- 11. Rückrufvorbehalt: „Der Arbeitgeber kann die Rückkehr an den vertraglichen Arbeitsort anordnen, wenn betriebliche Gründe dies erfordern. Die Genehmigung kann mit einer Frist von [7] Tagen widerrufen werden.“
- 12. Schlussbestimmungen: „Verstöße gegen diese Richtlinie können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Richtlinie wird jährlich überprüft.“
Wichtig: Dieses Muster ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die finale Fassung sollten Sie von einer Fachanwältin für Arbeitsrecht und Ihrer Steuerberatung prüfen lassen, bevor sie in Kraft tritt. Für den konkreten Fall empfiehlt sich zusätzlich eine kurze ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag.
So führen Arbeitgeber die neue Richtlinie ein


Der Text allein macht noch keine gelebte Regelung. Holen Sie zuerst die relevanten Rollen an einen Tisch, also HR, Geschäftsführung, IT und bei Bedarf externe Beratung für die rechtlichen Aspekte. Existiert ein Betriebsrat, sollten Sie ihn früh einbinden. Beachten Sie dabei: Regelungen zur Arbeitszeit und zur Frage, wo Beschäftigte mobil arbeiten dürfen, unterliegen der Mitbestimmung. In vielen Unternehmen wird die neue Regelung deshalb als Betriebsvereinbarung umgesetzt.
Definieren Sie anschließend den Genehmigungsablauf so konkret, dass jede Führungskraft ihn ohne Rückfragen anwenden kann. Bewährt hat sich ein vierstufiger Prozess: Die beschäftigte Person stellt den Antrag mit Land und Zeitraum, HR prüft Länderliste, Restkontingent und die Lage im Team, danach beantragt die Personalabteilung die A1-Bescheinigung, und erst mit deren Eingang erteilt der Arbeitgeber die schriftliche Freigabe für die Workation. Seit Januar 2025 läuft der Antrag ausschließlich digital über zertifizierte Abrechnungsprogramme oder das SV-Meldeportal, wie die DVKA im GKV-Spitzenverband erläutert. Planen Sie dafür Vorlauf ein.
Kommunizieren Sie die neue Richtlinie aktiv statt sie nur ins Intranet zu legen. Eine kurze Info-Session plus ein einseitiges FAQ beantworten die häufigsten Fragen der Arbeitnehmer, etwa zu Urlaub, Krankheit während der Workation oder zur Frage, ob sie vom gewählten Ort aus einzelne Tage in Deutschland arbeiten müssen. Starten Sie danach mit einer Pilotphase von sechs Monaten und werten Sie aus, wie viele Mitarbeiter eine Workation beantragt haben und wo es hakte.
Der Aufwand zahlt sich doppelt aus. Wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer sicher wissen, was gilt, sinkt das Konfliktpotenzial, und im Recruiting wird die Workation zum Argument: Mobiles Arbeiten gehört bei Remote-Jobs zu den meistgesuchten Benefits, und wer flexible Arbeitsmodelle im Employer Branding sichtbar macht, hebt sich vom Wettbewerb ab. Auf DNX Jobs können Sie Ihre Remote-Stelle einstellen und solche Benefits gezielt hervorheben.
Checkliste: Ist Ihre Workation-Richtlinie startklar?
- [ ] Geltungsbereich, Voraussetzungen und Freiwilligkeit sind schriftlich festgehalten
- [ ] Die Länderliste beschränkt sich auf EU und EWR oder regelt Drittstaaten gesondert
- [ ] Ein Jahreskontingent zwischen 30 und 90 Arbeitstagen ist definiert
- [ ] Antragsfrist, Zuständigkeit und Entscheidungsfrist stehen fest
- [ ] Kernarbeitszeit und maximale Zeitzonenabweichung sind geregelt
- [ ] Der A1-Prozess ist beschrieben und einer Person zugewiesen
- [ ] Betriebsstätten-kritische Tätigkeiten sind ausgeschlossen
- [ ] VPN-Pflicht und Gerätevorgaben sind mit der IT abgestimmt
- [ ] Kosten, technische Ausstattung und Versicherungen sind geklärt
- [ ] Rückrufvorbehalt und Widerrufsfrist sind enthalten
- [ ] Betriebsrat und externe Beratung haben die Fassung rechtlich geprüft
Mit dieser Grundlage verwandeln Sie die Mischung aus Arbeit und Urlaub in einen planbaren Prozess. Ihre Mitarbeiter wissen, woran sie sind, wenn sie remote arbeiten möchten. Und Ihr Unternehmen bleibt beim Sozialversicherungsrecht, beim Steuerrecht und beim Datenschutz auf der sicheren Seite.